Die Grauzone der Kennzeichnungspflicht: Wann ist KI-unterstützte Arbeit noch menschlich?
Die Kennzeichnungspflicht der KI-Verordnung klingt nach einer klaren Sache: KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden, menschliche nicht. Nur arbeitet 2026 fast niemand mehr an einem der beiden Pole. Der Alltag sieht so aus: Ein Mensch schreibt, die KI korrigiert. Die KI entwirft, der Mensch schreibt um. Der Mensch diktiert Stichpunkte, die KI formuliert aus, der Mensch streicht die Hälfte wieder raus. Was davon ist "KI-generiert"?
Die kurze Antwort: Die KI-Verordnung zieht die Grenze nicht bei der Frage, ob KI beteiligt war, sondern wie. Reine Assistenzfunktionen, die deinen Input nicht wesentlich verändern, etwa Rechtschreibkorrektur, Stilglättung oder Übersetzung, lösen keine Kennzeichnungspflicht aus. Und bei KI-generierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse entfällt die Offenlegungspflicht, wenn ein Mensch redaktionelle Kontrolle ausübt und die Verantwortung für den Inhalt trägt. Die Grenze verläuft also entlang einer Frage: Wer trifft die Kernentscheidungen, Mensch oder Maschine?
Genau diese Frage ist aber im Einzelfall alles andere als trivial. Dieser Artikel sortiert die Grauzone.
Warum das Gesetz genau hier unscharf bleibt, und warum das für dich eine Chance ist
Der Gesetzgeber hat die Unschärfe bewusst in Kauf genommen. Hätte er jede KI-Berührung kennzeichnungspflichtig gemacht, müsste heute jede E-Mail mit Autokorrektur ein Label tragen, und die Kennzeichnung wäre bedeutungslos. Also arbeitet die Verordnung mit offenen Begriffen wie "unterstützender Funktion", "wesentlicher Veränderung" des Eingabematerials und "redaktioneller Kontrolle". Der im Juni 2026 veröffentlichte Verhaltenskodex der EU-Kommission konkretisiert vieles, aber die Bewertung des Einzelfalls bleibt bei dir.
Diese Unschärfe ist der Grund, warum wir HUMAVE genau an dieser Linie aufgebaut haben. Unser Label prüft nicht die Frage "wurde irgendwo KI berührt?", die 2026 fast immer mit Ja zu beantworten wäre, sondern die Frage, auf die es rechtlich wie menschlich ankommt: Trifft der Mensch die Kernentscheidungen? Stammt die Arbeit erkennbar von dir? Wer das Label trägt, hat diese Prüfung durchlaufen und kann die Grauzonenfrage mit einem sichtbaren, extern bestätigten Nachweis beantworten, gegenüber Kunden, Plattformen und im Zweifel auch gegenüber dem, der eine Kennzeichnung anmahnt. Die Grauzone verschwindet dadurch nicht aus dem Gesetz, aber aus deiner Kommunikation.
Schauen wir uns nun an, wo die Linien konkret verlaufen.
Was die Verordnung tatsächlich unterscheidet
Artikel 50 kennt für Inhalte im Kern drei relevante Konstellationen:
1. Synthetische Inhalte (Bild, Audio, Video, Text) von KI-Systemen. Anbieter müssen ihre Outputs maschinenlesbar als künstlich erzeugt markieren, diese technische Pflicht wurde per Digital Omnibus auf den 2. Dezember 2026 verschoben. Ausgenommen sind Systeme mit unterstützender Funktion für Standardbearbeitung, die das vom Nutzer bereitgestellte Material nicht wesentlich verändern.
2. Deepfakes. Wer Bild-, Audio- oder Videoinhalte veröffentlicht, die realen Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähneln, muss die künstliche Erzeugung oder Manipulation offenlegen. Bei künstlerischen und satirischen Werken gilt eine abgeschwächte Form: Offenlegung ja, aber so, dass sie das Werk nicht beeinträchtigt.
3. KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Veröffentlichte KI-generierte Texte, die die Öffentlichkeit informieren sollen, sind offenlegungspflichtig, außer ein Mensch übt redaktionelle Kontrolle aus und eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung.
Aus diesen drei Konstellationen ergeben sich die zwei Begriffe, an denen die gesamte Grauzone hängt: wesentliche Veränderung und redaktionelle Kontrolle.
Die Grauzonen-Fälle, einzeln durchdekliniert
Rechtschreib- und Grammatikkorrektur am eigenen Text. Keine Kennzeichnungspflicht. Das ist der Paradefall der unterstützenden Funktion: Dein Inhalt, deine Aussagen, deine Struktur bleiben unverändert, die KI poliert die Oberfläche.
Übersetzung des eigenen Textes. Keine Kennzeichnungspflicht. Auch hier bleibt der Inhalt deiner, die KI überträgt ihn in eine andere Sprache, ohne ihn inhaltlich wesentlich zu verändern.
Stilglättung und Umformulierung einzelner Passagen. In der Regel keine Kennzeichnungspflicht, solange Aussagen, Argumentation und Substanz von dir stammen. Je stärker die KI aber nicht nur glättet, sondern Inhalte hinzufügt oder umbaut, desto näher rückst du an die wesentliche Veränderung.
KI-Recherche und KI-Gliederung, Text selbst geschrieben. Keine Kennzeichnungspflicht für den Text. Recherche und Strukturhilfe erzeugen keinen veröffentlichten Inhalt. Deine Verantwortung für die fachliche Richtigkeit der recherchierten Fakten bleibt davon unberührt.
KI-Erstentwurf, von dir gründlich umgeschrieben. Hier beginnt die eigentliche Grauzone. Entscheidend ist, was "gründlich" heißt. Wer einen generierten Entwurf Satz für Satz prüft, umbaut, kürzt, eigene Aussagen und eigene Wertungen einzieht und die inhaltliche Verantwortung übernimmt, übt redaktionelle Kontrolle aus, bei Texten zu Themen von öffentlichem Interesse entfällt damit die Offenlegungspflicht. Wer denselben Entwurf nur überfliegt und zwei Wörter tauscht, tut das nicht.
Vollständig generierter Text, kurz gegengelesen. Bei Themen von öffentlichem Interesse: offenlegungspflichtig, denn bloßes Gegenlesen ist keine redaktionelle Kontrolle im Sinne der Verordnung. Bei rein privaten oder werblichen Texten ohne öffentliches Informationsinteresse greift Artikel 50 nicht, dafür können UWG und Plattformregeln relevant werden, sobald getäuscht wird.
KI-Bild als Ausgangspunkt, stark manuell überarbeitet. Kommt auf das Ergebnis an. Bleibt das Bild fotorealistisch und könnte es für eine echte Aufnahme gehalten werden, sprich alles dafür, es zu kennzeichnen, unabhängig davon, wie viel Handarbeit drinsteckt. Wird aus dem KI-Material eine erkennbar künstlerische, illustrative Arbeit, entfällt das Täuschungspotenzial und damit der Kern der Pflicht.
Eigenes Foto, mit KI retuschiert. Übliche Retusche (Belichtung, Hautglättung, störende Objekte entfernen) ist Standardbearbeitung ohne wesentliche Veränderung: keine Kennzeichnung. Wer dagegen Personen einfügt, Szenen umbaut oder das Foto etwas zeigen lässt, das nie da war, verlässt die Assistenz-Zone.
Drei Faustregeln für die Selbsteinschätzung
Wenn du im Einzelfall unsicher bist, helfen drei Fragen, die die Logik der Verordnung übersetzen:
- Die Ursprungsfrage: Stammen Aussage, Idee und Substanz von dir, oder von der Maschine? Wenn du den Inhalt vor dem KI-Einsatz schon hattest, spricht viel für Assistenz.
- Die Täuschungsfrage: Könnte jemand das Ergebnis für etwas halten, das es nicht ist, ein echtes Foto, ein reales Ereignis, eine echte Person? Wenn ja, kennzeichnen, das ist der Zweck der gesamten Regelung.
- Die Verantwortungsfrage: Würdest du für jede Aussage im Inhalt persönlich geradestehen, weil du sie geprüft und bewusst so entschieden hast? Das ist der Kern redaktioneller Kontrolle.
Wer alle drei Fragen sauber beantworten kann, arbeitet menschlich im Sinne der Verordnung, egal wie viele Werkzeuge im Prozess stecken.
Dokumentation: dein Beweis, wenn es darauf ankommt
Die Grauzone hat eine unangenehme Eigenschaft: Im Streitfall musst du deine Seite belegen können. Wer behauptet, redaktionelle Kontrolle ausgeübt zu haben, sollte das zeigen können. Drei Dinge reichen im Alltag:
- Versionen aufheben. Entwürfe, Zwischenstände und Arbeitsdateien dokumentieren den menschlichen Anteil besser als jede nachträgliche Erklärung.
- Prozess festhalten. Eine kurze interne Notiz pro Projekt, wer was gemacht hat und wo Werkzeuge assistiert haben, kostet zwei Minuten.
- Extern prüfen lassen. Eine unabhängige Bestätigung deiner Arbeitsweise, wie sie das HUMAVE-Label liefert, verlagert die Beweisführung von der Einzeldiskussion auf einen geprüften Standard. Mit der Zertifizierung bekommst du zudem eine Urkunde und geprüfte Textbausteine, mit denen du deine Arbeitsweise gegenüber Kunden und Öffentlichkeit konsistent kommunizierst.
FAQ: KI-unterstützt oder KI-generiert?
Muss ich kennzeichnen, wenn ich ChatGPT nur zum Korrekturlesen nutze? Nein. Korrektur, Grammatik und Stilglättung am eigenen Text sind unterstützende Funktionen, die keine Kennzeichnungspflicht auslösen, solange dein Inhalt nicht wesentlich verändert wird.
Ab wann gilt ein Text als KI-generiert? Eine feste Prozentgrenze gibt es nicht. Maßgeblich ist, ob die Substanz des Textes von der KI stammt und ob ein Mensch redaktionelle Kontrolle mit Verantwortungsübernahme ausübt. Ein generierter Text, der nur überflogen wird, ist KI-generiert. Ein Text, dessen Aussagen, Aufbau und Endfassung ein Mensch verantwortet, ist es nicht.
Gilt die Kennzeichnungspflicht für alle KI-Texte? Nein. Die Offenlegungspflicht für Texte greift bei veröffentlichten Inhalten, die die Öffentlichkeit zu Themen von öffentlichem Interesse informieren, und auch dort nicht, wenn menschliche redaktionelle Kontrolle stattfindet. Werbetexte und private Inhalte fallen nicht unter diese Textpflicht, können aber über Täuschungsverbote und Plattformregeln erfasst sein.
Reicht "mit KI-Unterstützung erstellt" als Kennzeichnung? Als freiwillige Transparenz ist die Formulierung in Ordnung. Als gesetzliche Kennzeichnung für tatsächlich KI-generierte, täuschungsgeeignete Inhalte ist sie zu weich, dort muss klar werden, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.
Zählt Autocomplete oder Predictive Text schon als KI-Einsatz? Technisch ja, rechtlich irrelevant. Solche Funktionen sind der Inbegriff der unterstützenden Standardbearbeitung. Niemand muss E-Mails kennzeichnen, weil die Tastatur Wörter vorschlägt.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), insbesondere Artikel 50 (Transparenzpflichten) mit den Ausnahmen für unterstützende Funktionen und redaktionelle Kontrolle
- Digital-Omnibus-Einigung von Mai 2026 zur Verschiebung der Markierungspflicht nach Artikel 50 Absatz 2 auf Dezember 2026
- Verhaltenskodex der EU-Kommission zur Transparenz KI-generierter Inhalte, finale Fassung Juni 2026
- Leitlinien der EU-Kommission zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50, Mai 2026
Du triffst die Kernentscheidungen selbst und willst das nicht nur behaupten, sondern belegen? Das HUMAVE-Label bestätigt deine menschliche Arbeitsweise nach unabhängiger Prüfung. Jetzt beantragen auf humave.de.
