Muss ich meinen Kunden sagen, dass ich KI nutze? Offenlegungspflichten in Verträgen und Angeboten
Die Kennzeichnungspflicht aus der KI-Verordnung regelt, was du der Öffentlichkeit sagen musst. Aber die Frage, die Freelancern und Agenturen im Alltag viel näher ist, lautet anders: Muss ich meinem Kunden sagen, dass ich KI nutze?
Die kurze Antwort: Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, deinem Auftraggeber jeden KI-Einsatz offenzulegen, gibt es nicht. Aber die Antwort ist damit nicht zu Ende. Denn erstens kann sich eine Offenlegungspflicht aus dem Vertrag ergeben, und KI-Klauseln tauchen inzwischen in immer mehr Auftrags- und Rahmenverträgen auf. Zweitens kann verdeckter KI-Einsatz je nach Konstellation eine Vertragsverletzung, ein Gewährleistungsproblem oder sogar eine Täuschung sein. Und drittens, das ist der Punkt, der am meisten unterschätzt wird: Wenn dein Kunde es später herausfindet, ist der juristische Schaden meist das kleinere Problem.
Gehen wir das der Reihe nach durch.
Die eigentliche Frage ist nicht juristisch, sondern eine Vertrauensfrage
Bevor wir in Paragrafen einsteigen: Warum fragen Kunden überhaupt danach? Weil sie etwas Bestimmtes einkaufen. Wer eine Agentur oder einen Freelancer beauftragt, bezahlt nicht für Output, den er sich selbst in fünf Minuten generieren könnte, sondern für Erfahrung, Urteilsvermögen und Handwerk. Deshalb sitzt die Frage "arbeitet ihr eigentlich mit KI?" inzwischen in fast jedem Pitch, manchmal ausgesprochen, meistens unausgesprochen.
Genau für diese Situation haben wir HUMAVE entwickelt. Unser Label bestätigt nach einer Prüfung, dass deine Arbeit von dir stammt und die Kernentscheidungen bei dir liegen. Damit beantwortest du die unausgesprochene Frage, bevor sie gestellt wird, im Angebot, auf der Website, in der Signatur. Statt in jedem Erstgespräch zu erklären, wie du arbeitest, zeigst du ein extern geprüftes Label, und aus einem Verteidigungsthema wird ein Verkaufsargument: Deine Kunden wissen, wofür sie bezahlen. Zertifizierte Partner bekommen von uns zusätzlich geprüfte Textbausteine für Angebote und Verträge, damit die Kommunikation zum Label von Anfang an sauber sitzt.
Und jetzt zur Rechtslage, denn die solltest du trotzdem kennen.
Die Rechtslage: Wann du offenlegen musst und wann nicht
Keine allgemeine Offenlegungspflicht im B2B
Weder die KI-Verordnung noch das BGB kennen eine generelle Pflicht, dem Auftraggeber die eigenen Werkzeuge offenzulegen. Artikel 50 der KI-Verordnung, seit dem 2. August 2026 anwendbar, adressiert die Transparenz gegenüber Endnutzern und der Öffentlichkeit, etwa bei Deepfakes und KI-Texten zu Themen von öffentlichem Interesse, nicht das Innenverhältnis zwischen Dienstleister und Kunde. Ob du für die Recherche, den Erstentwurf oder die Bildbearbeitung KI einsetzt, ist zunächst deine Sache, so wie niemand offenlegen muss, welches Schnittprogramm er verwendet.
Aber: Der Vertrag schlägt alles
Diese Freiheit endet dort, wo der Vertrag etwas anderes sagt. Und das tun Verträge zunehmend. Typische Klauseln, die dir aktuell begegnen:
- KI-Verbotsklauseln: "Der Auftragnehmer erstellt die Leistungen ohne Einsatz generativer KI." Wer trotzdem generiert, begeht eine Vertragsverletzung, mit Konsequenzen von Nachbesserung über Honorarkürzung bis Kündigung und Schadensersatz.
- Offenlegungsklauseln: "Der Einsatz von KI-Systemen ist dem Auftraggeber anzuzeigen." Hier entsteht die Offenlegungspflicht direkt aus dem Vertrag.
- Freigabeklauseln: KI-Einsatz nur nach vorheriger Zustimmung, oft in Verlagsverträgen, im Journalismus und bei Konzernkunden mit KI-Governance-Richtlinien.
Lies deine Verträge und die AGB deiner Kunden auf solche Klauseln, bevor du unterschreibst. Eine übersehene KI-Klausel ist die häufigste Falle in diesem Themenfeld.
Verdeckter KI-Einsatz als Täuschung
Auch ohne ausdrückliche Klausel kann verdeckter KI-Einsatz rechtlich kippen, nämlich dann, wenn du aktiv einen falschen Eindruck erweckst. Wer im Pitch mit "handgemachter Illustration", "individuell recherchierten Texten" oder "persönlicher Betreuung durch unsere Senior-Texter" wirbt und dann generieren lässt, bewegt sich Richtung Täuschung. Die Folgen reichen von Anfechtung des Vertrags über Rückforderung des Honorars bis zu wettbewerbsrechtlichen Problemen, wenn die Werbung öffentlich war.
Die Faustregel: Schweigen über Werkzeuge ist erlaubt. Lügen über die Arbeitsweise nicht.
Urheberrecht: das stille Risiko für deine Kunden
Ein Punkt, den viele Auftraggeber inzwischen verstanden haben und der ihre KI-Klauseln motiviert: Rein KI-generierte Inhalte genießen nach herrschender Auffassung keinen Urheberrechtsschutz, weil ihnen die persönliche geistige Schöpfung fehlt. Wenn du deinem Kunden "exklusive Nutzungsrechte" an etwas überträgst, das mangels Schutzfähigkeit gar keine Rechte trägt, hast du ein Leistungsproblem, und dein Kunde ein Asset, das jeder Wettbewerber frei verwenden könnte. Spätestens hier wird die KI-Frage für Kunden wirtschaftlich relevant, nicht nur ideell.
Was passiert, wenn es rauskommt?
Der realistische Ablauf ist selten ein Gerichtsverfahren. Er sieht so aus: Ein Kunde jagt deinen Text durch ein KI-Erkennungstool, findet ein bekanntes KI-Bildartefakt in deiner Illustration oder hört von einem Ex-Mitarbeiter, wie bei euch gearbeitet wird. Dann passiert Folgendes:
- Der Kunde fühlt sich getäuscht, unabhängig von der Rechtslage.
- Er verhandelt das Honorar nach oder kündigt die Zusammenarbeit.
- Er erzählt es weiter. In den meisten Branchen ist der Markt klein.
Die juristische Aufarbeitung, ob Vertragsverletzung, Minderung oder gar nichts, ist dann fast egal. Der Auftrag ist weg und die Empfehlungskette gerissen. Deshalb ist die strategisch richtige Antwort auf die Offenlegungsfrage fast nie "so wenig wie möglich sagen", sondern eine klare, proaktive Position.
Die proaktive Kommunikation: drei ehrliche Positionen
Du hast im Kern drei Positionen zur Auswahl, und alle drei funktionieren, solange sie stimmen:
Position 1: Menschliche Arbeit als Kernversprechen. Du arbeitest ohne generative KI in der Leistungserstellung und machst genau das zum Verkaufsargument, mit Preisen, die das rechtfertigen. Hier gehört die Arbeitsweise prominent ins Angebot, auf die Website und idealerweise extern geprüft, denn "wir arbeiten ohne KI" behauptet inzwischen jeder. Ein unabhängiges Label wie HUMAVE macht aus der Behauptung einen prüfbaren Fakt.
Position 2: Transparenter Hybrid-Workflow. KI unterstützt bei Recherche, Rohfassungen oder Varianten, die Kernentscheidungen und die Endfassung liegen bei Menschen. Das ist völlig legitim, wenn du es genau so kommunizierst und dokumentieren kannst, wo die menschliche Kontrolle sitzt.
Position 3: KI-first mit Effizienzversprechen. Du generierst bewusst viel und verkaufst Geschwindigkeit und Preis. Auch das ist ein ehrliches Modell, nur eben ein anderes Produkt, das anders bepreist wird.
Das einzige Modell, das nicht funktioniert: Position 3 liefern und Position 1 verkaufen.
Formulierungen für Angebot und Vertrag
Ein paar Bausteine, die du anpassen kannst:
Für menschliche Leistungserstellung: "Die Leistungen werden von unseren Mitarbeitern persönlich erstellt. Generative KI-Systeme kommen bei der Erstellung der vertragsgegenständlichen Inhalte nicht zum Einsatz."
Für den Hybrid-Workflow: "Zur Unterstützung einzelner Arbeitsschritte (z. B. Recherche, Strukturierung) können KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz kommen. Konzeption, inhaltliche Kernentscheidungen und die finale Ausarbeitung erfolgen durch unsere Mitarbeiter. Auf Wunsch legen wir den Werkzeugeinsatz projektbezogen offen."
Als Klausel gegenüber eigenen Subunternehmern: "Der Auftragnehmer legt den Einsatz generativer KI-Systeme bei der Leistungserstellung unaufgefordert offen. Ein Einsatz ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig."
Der letzte Baustein ist wichtiger, als er aussieht: Wenn du selbst mit Freelancern arbeitest, hast du das Offenlegungsproblem in der eigenen Lieferkette. Was du deinen Kunden versprichst, musst du bei deinen Subunternehmern absichern.
FAQ: KI-Nutzung und Kundenbeziehung
Bin ich gesetzlich verpflichtet, meinem Kunden jeden KI-Einsatz zu melden? Nein, eine allgemeine gesetzliche Offenlegungspflicht im Auftragsverhältnis gibt es nicht. Pflichten entstehen aus dem Vertrag, aus konkreten Fragen des Kunden, die du wahrheitsgemäß beantworten musst, und aus deiner eigenen Werbung, die nicht täuschen darf.
Mein Kunde fragt direkt: Darf ich ausweichen? Ausweichen ja, lügen nein. Wer auf direkte Frage falsch antwortet, riskiert Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und den Verlust jeder Vertrauensbasis. Besser: eine klare Position haben und sie selbstbewusst vertreten.
Gilt die Kennzeichnungspflicht aus der KI-Verordnung auch im Kundenverhältnis? Nicht direkt. Artikel 50 regelt Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und Endnutzern. Aber Vorsicht: Wenn dein Kunde die Inhalte veröffentlicht, treffen ihn gegebenenfalls Kennzeichnungspflichten, und er wird dafür wissen müssen, wie die Inhalte entstanden sind. Kluge Kunden fragen deshalb jetzt schon vertraglich ab.
Kann ich mit KI erstellte Inhalte mit vollen Nutzungsrechten übertragen? Rein KI-generierte Inhalte sind nach herrschender Auffassung nicht urheberrechtlich geschützt, es gibt also weniger zu übertragen, als viele Verträge versprechen. Bei menschlich geschaffenen oder wesentlich menschlich geprägten Werken stellt sich das Problem nicht.
Wie beweise ich, dass meine Arbeit menschlich entstanden ist? Dokumentiere deinen Entstehungsprozess: Entwürfe, Versionen, Rohmaterial, Arbeitsdateien. Und lass deine Arbeitsweise extern prüfen. Das HUMAVE-Label bestätigt genau das und gibt dir mit Urkunde und geprüften Textbausteinen die Werkzeuge, um es gegenüber Kunden zu belegen statt zu behaupten.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), insbesondere Artikel 50 (Transparenzpflichten)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere Werkvertrags- und Anfechtungsrecht
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), insbesondere die Regelungen zu irreführenden geschäftlichen Handlungen
- Urheberrechtsgesetz (UrhG), insbesondere § 2 Absatz 2 (persönliche geistige Schöpfung)
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